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Nur für NRW gültig?
Autor: Rohde 15.06.05 - 10:26
Das ganze dürfte doch eigentlich nur für NRW gelten (Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf). Wenn ich als Nicht-NRWler einen der wahrscheinlich in NRW ansässigen Provider nutze, dürfte man mir die Inhalte doch eigentlich zur Verfügung stellen, oder?
Aber eigentlich ist es ja eh egal. Der interessierte Nutzer schmeißt dann einfach seinen Anonimyzer an und surft die Seiten problemlos an.