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Internet-Auktionen sind gemäß BGH-Urteil bindend
Autor: Golem.de 08.11.01 - 10:50
In einem Grundsatzurteil stufte der VIII. Zivilsenat des Bundegerichtshofs (BGH) am gestrigen Mittwoch Internet-Auktionen als ebenso rechtlich bindend ein wie herkömmliche Versteigerungen. Ein ersteigertes Produkt muss demnach zu dem erzielten Preis gekauft werden können. Im Rechtsstreit ging es um die Versteigerung eines neuen VW Passat zu dem ersteigerten Preis von 26.350,- DM. Der beklagte Verkäufer wollte dem Ersteigerer den Wagen nicht zu diesem Preis überlassen.
https://www.golem.de/0111/16808.html
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Re: Internet-Auktionen sind gemäß BGH-Urteil bindend
Autor: volker 08.11.01 - 15:12
Golem.de schrieb:
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> In einem Grundsatzurteil stufte der VIII.
> Zivilsenat des Bundegerichtshofs (BGH) am
> gestrigen Mittwoch Internet-Auktionen als ebenso
> rechtlich bindend ein wie herkömmliche
> Versteigerungen. Ein ersteigertes Produkt muss
> demnach zu dem erzielten Preis gekauft werden
> können. Im Rechtsstreit ging es um die
> Versteigerung eines neuen VW Passat zu dem
> ersteigerten Preis von 26.350,- DM. Der beklagte
> Verkäufer wollte dem Ersteigerer den Wagen nicht
> zu diesem Preis überlassen.
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> https://www.golem.de/0111/16808.html
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Münsteraner Autohändler hoert sich so .. seriös an... Dabei war es ein BWL Student.
Und ich will ja nicht sagen, dass mich das freut... -
Re: Internet-Auktionen sind gemäß BGH-Urteil bindend
Autor: Martin 09.11.01 - 02:49
volker schrieb:
> Münsteraner Autohändler hoert sich so .. seriös
> an... Dabei war es ein BWL Student.
> Und ich will ja nicht sagen, dass mich das
> freut...
Pech gehabt... würde ich mal sagen. Er hätte sein Auto ja auch über ein Anzeigenblatt verkaufen oder in der Auktion einen Startpreis festlegen können.
Eine Auktion ist kein Übungsfeld für Händler, die mal ausprobieren wollen, wieviel sie für ihr angebotenes Produkt denn so bekommen.
Gruß
Martin