Re: Urteil: Anonyme Prepaid-Handys erlaubt
Autor: Frank2 23.10.03 - 13:30
Also im Klartext bedeutet das Urteil doch, dass §90 Abs 1 des TKG gegen die Verfassung verstößt. Wird sehr interessant was da in Zukunft noch so alles gegen die Verfassung verstossen wird, wenn es erstmal gefunden ist. Da sollten sich einige Verfassungsschützer mal mit dem TKG beschäftigen, den Wald durchforsten und die eigene Regierung anklagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Ist schon ein Ding, dass unsere eigene Regierung durch das rausbringen von solchen Gesetzen gegen die Verfassung verstößt.
Gruss
Frank2
(siehe hierzu auch TKG §90 Abs 1 : http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/__90.html)