Wir läuten hier mit den Freitag ein und bitten ins entsprechende Forum!
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Wie wäre es mal mit einer Betrugs-Anzeige?
Autor: kW 05.07.05 - 13:08
"Wer in der Absicht, sich [...] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher [...] Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar."
Mit der bewussten, massenhaften Stellung von nicht berechtigten Posten auf der Rechnung und dem Irrtum der Kunden, dass diese zu bezahlen seien, ist der Betrugs-Tatbestand erfüllt.
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Re: Wie wäre es mal mit einer Betrugs-Anzeige?
Autor: Mo2389 05.07.05 - 17:16
och ne net schon wieder so ein Hobbyjurist tztztz so einfach ist das auch wieder nicht ....
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kW schrieb:
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> "Wer in der Absicht, sich [...] einen
> rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
> das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß
> er durch Vorspiegelung falscher [...] Tatsachen
> einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit
> Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
> Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar."
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> Mit der bewussten, massenhaften Stellung von nicht
> berechtigten Posten auf der Rechnung und dem
> Irrtum der Kunden, dass diese zu bezahlen seien,
> ist der Betrugs-Tatbestand erfüllt.
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