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Junge, Junge bis zum BGH musste das gehen.
Autor: Charles Marlow 28.03.12 - 13:26
Muss man daraus zwingend schlussfolgern, dass die Instanzen darunter entweder zu befangen oder unwillig sind, um auf den gesunden Menschenverstand zu hören?
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Re: Junge, Junge bis zum BGH musste das gehen.
Autor: 0mega 28.03.12 - 13:38
Charles Marlow schrieb:
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> Muss man daraus zwingend schlussfolgern, dass die Instanzen darunter
> entweder zu befangen oder unwillig sind, um auf den gesunden
> Menschenverstand zu hören?
Die sind einfach komplett von der Realität abgekoppelt. Insbesondere was das Internet angeht. Anders KANN man diese Farce, selbst mit bestem Willen, nicht interpretieren. :-/ -
Re: Junge, Junge bis zum BGH musste das gehen.
Autor: Sammie 28.03.12 - 13:40
Charles Marlow schrieb:
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> Muss man daraus zwingend schlussfolgern, dass die Instanzen darunter
> entweder zu befangen oder unwillig sind, um auf den gesunden
> Menschenverstand zu hören?
Scheint so. Einerseits hat der BGH Recht. Der Startpreis schließt nicht auf den Endwert der Ware. Die Forderung nach Schadensersatzausgleich ist aber genauso absurd. Es wird dem Verkäufer nicht nachzuweisen sein, dass er bewusst Plagiate verkauft hat oder dessen Wert kannte. Hier ist es einfach eine irreführende Beschreibung durch Plagiate gewesen, durch den der Käufer sich betrogen fühlte. Man sollte in dem Fall eine gerichtliche Geld-zurück-Forderung durchsetzen, inkl Inrechnungstellung der Anwaltskosten. Das reicht als Lektion für den Verkäufer.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 28.03.12 13:41 durch Sammie. -
Re: Junge, Junge bis zum BGH musste das gehen.
Autor: Dragos 28.03.12 - 13:45
Sammie schrieb:
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> Charles Marlow schrieb:
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> > Muss man daraus zwingend schlussfolgern, dass die Instanzen darunter
> > entweder zu befangen oder unwillig sind, um auf den gesunden
> > Menschenverstand zu hören?
>
> Scheint so. Einerseits hat der BGH Recht. Der Startpreis schließt nicht auf
> den Endwert der Ware. Die Forderung nach Schadensersatzausgleich ist aber
> genauso absurd. Es wird dem Verkäufer nicht nachzuweisen sein, dass er
> bewusst Plagiate verkauft hat oder dessen Wert kannte. Hier ist es einfach
> eine irreführende Beschreibung durch Plagiate gewesen, durch den der Käufer
> sich betrogen fühlte. Man sollte in dem Fall eine gerichtliche
> Geld-zurück-Forderung durchsetzen, inkl Inrechnungstellung der
> Anwaltskosten. Das reicht als Lektion für den Verkäufer.
da müsste man aber klären ob der verkäufer nicht wuste das es ein Plagiat ist.
Was atürlich wieder schwerer wird.
Hier sollen die Gerichte entscheiden ob Schadensersatz geleistet werden soll oder nicht. -
Re: Junge, Junge bis zum BGH musste das gehen.
Autor: Moriv 28.03.12 - 13:45
Sammie schrieb:
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> Charles Marlow schrieb:
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> > Muss man daraus zwingend schlussfolgern, dass die Instanzen darunter
> > entweder zu befangen oder unwillig sind, um auf den gesunden
> > Menschenverstand zu hören?
>
> Scheint so. Einerseits hat der BGH Recht. Der Startpreis schließt nicht auf
> den Endwert der Ware. Die Forderung nach Schadensersatzausgleich ist aber
> genauso absurd. Es wird dem Verkäufer nicht nachzuweisen sein, dass er
> bewusst Plagiate verkauft hat oder dessen Wert kannte. Hier ist es einfach
> eine irreführende Beschreibung durch Plagiate gewesen, durch den der Käufer
> sich betrogen fühlte. Man sollte in dem Fall eine gerichtliche
> Geld-zurück-Forderung durchsetzen, inkl Inrechnungstellung der
> Anwaltskosten. Das reicht als Lektion für den Verkäufer.
2 Vorinstanzen und BGH? Ja das wird schon teuer genug.....
Mehr als lächerlich dass die 2 Vorinstanzen den Sachverhalt anders gesehen haben! -
Re: Junge, Junge bis zum BGH musste das gehen.
Autor: DS79 28.03.12 - 14:15
Mal der (Zitat:) "ehrlichkeit halber", alleine die Rechtschreibung des Angebotstextes hätte mich schon zweifeln lassen. Aber man kann es ja auch darauf anlegen :o)
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Re: Junge, Junge bis zum BGH musste das gehen.
Autor: Anonymer Nutzer 28.03.12 - 14:28
0mega schrieb:
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> Charles Marlow schrieb:
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> > Muss man daraus zwingend schlussfolgern, dass die Instanzen darunter
> > entweder zu befangen oder unwillig sind, um auf den gesunden
> > Menschenverstand zu hören?
>
> Die sind einfach komplett von der Realität abgekoppelt. Insbesondere was
> das Internet angeht. Anders KANN man diese Farce, selbst mit bestem Willen,
> nicht interpretieren. :-/
nun ... wenn man von einer realen auktion ausgeht, wo es idr. immer einen startpreis gibt, der dann natürlich eine gewisse aussagekraft bzgl. der wertigkeit - so auch echtheit - eines artikels haben kann, könnte man die ersten rechtssprechungen halbwegs nachvollziehen ... aber natürlich ist ebay eine andere sache und einmal weniger ein typisches auktionsgeschäft.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 28.03.12 14:28 durch McNoise. -
Re: Junge, Junge bis zum BGH musste das gehen.
Autor: syntax error 28.03.12 - 14:51
DS79 schrieb:
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> Mal der (Zitat:) "ehrlichkeit halber", alleine die Rechtschreibung des
> Angebotstextes hätte mich schon zweifeln lassen. Aber man kann es ja auch
> darauf anlegen :o)
Was hat das damit zu tun? Auch Idioten und Legastheniker können sich teure Luxusartikel kaufen und wieder verkaufen. ;)