Nach neuem EU-Recht....
Autor: rene2001 25.10.05 - 11:18
Und ich dachte, die korrekte Klausel lautet (1:1 aus eBay-Auktionen kopiert):
* Nach dem neuen EU Recht verzichten Sie auf Garantie und Rückgabe der Ware
* Da dies eine Privatauktion ist, ist laut neuem EU-Recht eine Gewährleistung ausgeschlossen.
* Nach dem neuen EU-RECHT zwingt mich folgendes als Privat-Person zu äußern: Dieses Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur...
* Nach dem neuen EU Recht muss ich das Fahrzeug als Bastler Auto angeben.
* Es handelt sich um eine Privatauktion. Artikel ist gebraucht, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass laut EU-Recht keine Garantie und kein Rücknahmerecht besteht.
* Natürlich übernehme ich die Verantwortung für die Artikelbeschreibung,eine weitere Garantie nach EU Recht schliesse ich aber aus
* Das neue EU-Recht sieht eine erweiterte Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis...
René
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rene2001 | 25.10.05 - 11:18 |
Re: Nach neuem EU-Recht.... |
MOK | 25.10.05 - 11:24 |
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A | 25.10.05 - 12:23 |
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neo | 25.10.05 - 13:08 |
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A | 25.10.05 - 19:47 |
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smasg | 25.10.05 - 12:31 |
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Lalelu | 25.10.05 - 13:47 |
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good idea oh lord | 26.10.05 - 00:35 |
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Lalelu | 26.10.05 - 08:54 |



