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Fertigverpackungsverordnung ohne angabe von Füllmenge?
Autor: p00chie 14.02.13 - 00:10
"Darin stellt die Kammer fest, dass die Fertigverpackungsverordnung im Falle von Druckerpatronen genauso gilt wie bei anderen Waren auch: Es muss nur die Zahl der enthaltenen Artikel angegeben werden. "
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Die in einer Fertigpackung enthaltene Füllmenge muss nach Gewicht oder Volumen gemessen oder kontrolliert werden. Die Messungen oder die Kontrollen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der statistischen Qualitätskontrolle mit geeichten und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeigneten Messgeräten vorzunehmen.
Verpflichtende Angaben
Fertigpackungen müssen leicht erkennbar, deutlich lesbar und unverwischbar folgende Angaben tragen:
Die Nennfüllmenge (Nenngewicht oder Nennvolumen), ausgedrückt in den Einheiten Kilogramm oder Gramm, Liter, Zentiliter oder Milliliter unter Verwendung von Ziffern.
Hersteller oder Importeur.
Ist das nicht genau das Gegenteil? -
Re: Fertigverpackungsverordnung ohne angabe von Füllmenge?
Autor: Kampfmelone 14.02.13 - 00:22
Gilt wahrscheinlich nur für Nahrungsmittel, oder halt nur für Dinge, die man bezüglich Menge einkauft.
Es wird aber behauptet, man Kaufe Tintenpatronen nach Stückzahl.
2 Tintenpatronen genauso wie 2 Eimer, 2 Schaufeln, 2 Schubkarren - sagst ja nicht 500g Schaufel.
Weil ich ja die Patrone kaufen will und nicht die Tinte darin. Beispiele sind schon genug gefallen warum das großer Schwachsinn ist. -
Re: Fertigverpackungsverordnung ohne angabe von Füllmenge?
Autor: Zerberus76 14.02.13 - 13:34
Man könnte sonst sagen das man bei einer Cola Dosen auch die Anzahl angeben muss.
Denn man kann die Dose nicht verschließen und trinkt sie aus. Man kauft also nicht eine bestimmte Menge sondern eine Dose. RedBull sind eben kleiner aber deswegen kauft man ja nicht 2 davon.
Super! Wenn ich nen Supermarkt hätte würde ich mit den Argumenten wo es geht auf den Grundpreis verzichten :))))