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GEZ - "offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen"
Autor: Overlord 04.06.14 - 08:36
Haha :D
""offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen." An einer solchen offensichtlichen Rechtsverletzung fehle es"
Woher sollte ich wissen, dass ich verpflichtet bin für etwas zu zahlen, was ich gar nicht hab (PC, TV, Handy, usw.)
;)
Lg -
Re: GEZ - "offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen"
Autor: jones1024 04.06.14 - 09:29
Ich bin zwar auch gegen die Überfinanzierung der öffentlich Rechtlichen - aber dein Beitrag hat nichts mit der GEZ zu tun...
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Re: GEZ - "offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen"
Autor: psychosonic 04.06.14 - 10:01
...und der artikel auch nicht.
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Re: GEZ - "offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen"
Autor: TheAerouge 05.06.14 - 10:30
Nunja er versucht eine Brücke zu schlagen über:
Man ist nicht verpflichtet Abmahnungen zu bezahlen, wenn die Rechtswiedrigkeit der Quelle nicht erkennbar ist (Seltsamerweise schützt hier offenbar Unwissenheit vor Strafe). Sprich da Redtube sich als "legale" Quelle für P0rn offeriert ist erstmal das Streamen von Redtube nicht rechtswidrig.
Im folgenden versucht er zu argumentieren, dass es nicht rechtswidrig wäre die GEZ nicht zu bezahlen, da er das Angebot der GEZ nicht nutzt und daher nicht weiß, das das kostenpflichtig sein soll.
Leider liegt er damit falsch, da bei der neuen ÖR-Steuer jeder zahlungspflichtig ist, der eine eigene Haustür besitzt. Über diese Pflicht wird man spätestens bei Erhalt des Beitragsbescheid unterrichtet. -
"Woher soll ich das wissen?" != "nicht offensichtlich rechtswidrig"
Autor: Yes!Yes!Yes! 05.06.14 - 12:55
Mit deiner Argumentation müsste man auch straffrei rauben und morden können...