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Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Autor: radde 12.08.14 - 20:04
Wie kann man sich das denn vorstellen?
Wird da das KiPo-Archiv auf Gmail einmal vom Richter "begutachtet" und anschließend entscheidet er/sie, ob die KiPos schlimm genug sind, dass man sie vor Gericht verwerten kann?
Ich finde, es sollte eine klare Regelung geben ab welchem Tatbestand das Briefgeheimnis im Sinne der Sache missachtet werden kann. -
Re: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Autor: ChMu 12.08.14 - 22:15
Da wird kein Briefgeheimnis gebrochen, eine e-mail entspricht einer Postkarte, die kann auch jeder lesen. Erst wenn Du verschluesselst entspricht es einem Brief.
Zum Verfahren (Picture DNA)
Es gibt eine Datenbank mit paedophilen Bildern fuer die von jedem Bild ein Hashwert existiert. Die Datenbank umfasst einige 1000 Bilder. Taucht dieser Hashwert (nicht das Bild, die werden nicht gescannt) nun in einer email auf (du kannst das Bild vergroessern, manipulieren, verformen, der Hash ist der gleiche) wird untersucht ob es sich um eines der gespeicherten Bilder handelt. Dieser Vorgang erfolgt automatisch. Da sitzt niemand und schaut die Bilder Deiner Kinder an.