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Bargeldzahlung an GEZ
Autor: AndWehle 04.01.16 - 13:00
Naja schon ne schöne Idee, nur die Affassung hinsichtlich der Gebühren für den Geldtransfer ist nicht so stimmig. Geldschulden sind per Gesetz Bringschulden bzw. dessen besondere Form "Schickschulden" (siehe § 270 Abs. 1 BGB), so dass danach der Schuldner einer Geldschuld die Kosten des Geldtransfers zu tragen hat.
Also hat der Verpflichtete des Rundfunkbeitrags wohl seine fälligen Beiträge nach Köln zu bringen bzw. zu schicken. Da der Rundfunkbeitragsservice auch die Möglichkeit beitet dies unbar durch Anweisung von FIAT- bzw. Giral"Geld" zu tun bleibt das die billigste Lösung zu diesem Problem. Muss man aber nicht billig haben, wenn man nicht möchte...