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ich warte auf die erste Klage in Deutschland
Autor: nergal 18.03.06 - 11:05
Ich könnte also in den USA das TimesMagazin kaufen und es in eine Reproduziermaschine legen (das wäre ja äquivalent zur Programmierung und Rechnerwartung bei Google - 100% automatisch passiert i.d.R. nix, gell?!), einen neuen Umschlag und größere Seiten für noch mehr Werbung bedrucken und es für den halben Preis verkaufen - ich muß ja schließlich keinerlei Journalisten, Photos, Informanten, aufwendigen Satz... bezahlen.
Stellt Euch mal vor das würde man in D-Land mit dem Spiegel machen ...
--Ich bin kein Freund dieser großen Klageserien, aber ich finde die Suchmaschinen suggerieren extreme Aktualität, haben aber wie beispielsweise exalead 2 Jahre alte Screenshots--
Inhalte die ich werbefrei ins Netz stelle werden bei Google und Co. werbefinanziert 'weitergereicht'.
Hallo, wo lebte der Richter. Datenweitergabe erfolgt bei einem dynischem Medienträger wie Internet doch wohl annähernd aktuell (Mirror-Server). Was Google da als Cache betreibt ist faktisch ein Mirrorserver des frei zugänglichen Internets, inklusive der in Anspruch genommenen Bandbreite. Fragt mal bei SpiegelOnline nach, was die davon halten würden, wenn man einen Mirrorserver von denen betreibt, und das ganze mit eigener Werbung (evtl. Konkurrenzwerbung zu denen bei SpiegelOnline geschalteten Anzeigen) garniert UND finanziert.
Und JA ich kenne robots.txt - es gibt auch einen Copyright-Vermerk auf fast allen Webseiten - ja und? Muß ich einen Zettel an mein Fahrad kleben - "bitte nicht unerlaubt ausleihen oder mit fremder Werbung bekleben?" dann würde das auch Keiner tun? (Äpfel und Birnen ... ;) )
Beim Zusenden von Werbemails gibt es ein doppeltes Opt-in-Verfahren, warum nicht für Suchmaschinen auch? Kein Telefonbuch darf mich auflisten, wenn ich es nicht wünsche - aber diese GlobalPlayer dürfen das?
Ich glaube in D-Land wäre eine gut aufgebaute Klage gegen den Google-Cache erfolgreich. Wenn zum Beispiel eine mittlerweile illegaler Verweis auf ein KopierschutzKnack-Programm im Cache weiter gelistet wird, aber die Quellseite rechtzeitig vor der Illegalität eines solchen Verweises korrigiert/offline ist. Dann würde das Argument der Datenweitergabe kaum greifen. UND!!! - wer wäre dann auf einmal haftbar für eine Straftat durch Verlinkung? - NAch dem Urheberprinzip nämlich Google - das wäre ein extrem teurer Spaß, oder?
bin gespannt auf Eure Meinung!