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§1 Nachtrag geplant

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§1 Nachtrag geplant

Autor: Graf Koks 20.03.06 - 19:16

Die Fahrt zur Entsorgung elekronischer Geräte darf nur per Pedes oder zu Fuß erfolgen. Die Nichteinhaltung wird durch das Strafgesetzbuch geahndet. (wäre nur konsequent)

Demnächst fahre ich also zur Entsorgung meines alten Rasierers 5km zur nächsten Entsorungsstelle - Tolle Idee - GRATULATION!!!


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§1 Nachtrag geplant

Graf Koks | 20.03.06 - 19:16
 

Re: §1 Nachtrag geplant

Hans_Solo | 20.03.06 - 21:02
 

Re: §1 Nachtrag geplant

mat76 | 21.03.06 - 15:08

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