§1 Nachtrag geplant
Autor: Graf Koks 20.03.06 - 19:16
Die Fahrt zur Entsorgung elekronischer Geräte darf nur per Pedes oder zu Fuß erfolgen. Die Nichteinhaltung wird durch das Strafgesetzbuch geahndet. (wäre nur konsequent)
Demnächst fahre ich also zur Entsorgung meines alten Rasierers 5km zur nächsten Entsorungsstelle - Tolle Idee - GRATULATION!!!
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§1 Nachtrag geplant |
Graf Koks | 20.03.06 - 19:16 |
Re: §1 Nachtrag geplant |
Hans_Solo | 20.03.06 - 21:02 |
Re: §1 Nachtrag geplant |
mat76 | 21.03.06 - 15:08 |



