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  5. › Urheberrecht: Zypries streicht…

offensichtlich illegal?

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offensichtlich illegal?

Autor: Ingold 22.03.06 - 18:55

Das neue Gesetz stellt ja nun nicht nur das ANBIETEN, sondern auch das HERUNTERLADEN von Medien unter Strafe WENN diese offensichtlich unrechtmäßig ist (vorher war ja nur das Anbieten und nicht das Runterladen illegal).

Dazu 2 Gedanken:
1.Frau Zypries hat gesagt, dass das Laden eines Kinofilms immer illegal wäre, da ja "kein privater Anbieter" die Rechte zum Anbieten im Netz hätte (wäre also immer offensichtlich illegal)
Jetzt ist es aber so, dass die Spione der Musikindustrie, die die Runterlader ermitteln (deren IP-Adressen) ja SELBER diese Filme anbieten müssen. Sonst würde es ja keiner von dort zu laden versuchen.
Na, wenn DIE das anbieten müssen DIE auch eine Lizenz dazu haben, oder?
Bislang war die Antwort nach meinem Kenntnisstand die, dass für solche Zwecke eine spezielle Lizenz vergeben würde.
Nun also, wenn das SO ist, dann ist mindestens ein Teil der runterladbaren Filme (oder Musik) offensichtlich legal.
Auf alle Fälle DIE Medien, die von einem Spion angeboten wurden um den jeweiligen Einzelfall zu fangen.
Also sind die im Netz kursierenden Filme nur VIELLEICHT illegal - nicht offensichtlich.
Die Musikindustrie zerstört durch Ihre Spion-Firmen die Anwendbarkeit des Gesetzes.
Was sagen sie dazu , Frau Zypries?

In diesem Fall wäre das downloaden weiterhin legal (solange,bis die illegalität erwiesen ist, wie bei einem in Kino abgefilmten Film)
-- nur nicht das hochladen-lassen.

2.In Tauschbörsen wie emule kann man nur runterladen, wenn man gleichzeitig dasselbe hochladen lässt.
Illegal, wenn Urheberrechtsgeschützt.
WENN aber jetzt (pro Datei) gleichviel oder MEHR runtergeladen, als hochgeladen wird, DANN wirkt der runterladende Klient genau wie ein beliebiger Internet-Netzknoten , der genau das macht.
Milliarden Datenpakete raus, ebensoviele rein.
Das sollte doch wohl nicht kriminell sein, oder?
Wenn sogar mehr runter- als raufgeladen wird (z.B. bei ratio 2.5 Down/Up) wirkt der einzelne Klient als Loch, als Senke für Datenpakete (mit dem nebeneffekt einer Kopie beim Klienten). Ein Filter im Dienste der Musikindustrie.

Bis hierher hätte man also durch Herunterladen eines urheberrechtsgeschützten Werks eine LEGALE Kopie, falls es eine lizenzierte Bereitstellung war ("Spion") oder eine legale Kopie eines illegal angebotenen Werks.
Falls man davon ausgeht, dass die Kopie des Werks unlizensiert ist, darf man sie natürlich nicht BESITZEN - wegdamit, das ist leicht.

3.Nochwas zu emule&Co
Bestimmt ist es vielen schon passiert, dass sie irgendwas runterladen wollten, dass aber dann was ganz anderes angekommen war (i.d.R ein Porno). Filesharing funktioniert über das File-Hash (den Inhalt) und NICHT über den Namen.
Ich kann also auf offensichtlich NICHT geschützte Werke klicken
(z.B. faksimile eines uralten Buches oder ein >100 Jahre alter Text) und was ganz anderes erhalten.
Folgt: ich weis es erst wenns da ist, was es ist.
Sollen denn auch die Verwendung NICHT urheberrechtsgeschützte Werke unterdrückt werden?

Argumente?

Gruß Ingo


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offensichtlich illegal?

Ingold | 22.03.06 - 18:55
 

Re: offensichtlich illegal?

hackepeter | 22.03.06 - 22:01
 

Re: offensichtlich illegal?

BG.. | 22.03.06 - 22:18

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